Liebe Eltern,
mit der neuen Überarbeitung der 2. Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus wurde die Berechtigtengruppe für die Notbetreuung erweitert.
Folgende Gruppen haben ab sofort ebenfalls Anspruch auf die Notbetreuung:
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare,
- Mitglieder von Verfassungsorganen,
- Pfarrerinnen und Pfarrer, Seelsorgerinnen und Seelsorger,
- Inhaber von und Beschäftigte in Bestattungsunternehmen
- Schulleiterinnen und Schulleiter, Personal des Schulträgers sowie Lehr- und Betreuungskräfte, die unmittelbar mit der Organisation und Durchführung des Präsenzunterrichts und von anderen schulischen Veranstaltungen befasst sind
- Schülerinnen, Schüler und Studierende, die unterrichtet werden,
- Personen, die nachweislich im Bereich der medizinischen und pharmazeutischen Forschung im Zusammenhang mit dem SARSCoV2Virus tätig sind,
- Personen, die nach Bestätigung der Dienststellenleitung in den Kernbereichen der staatlichen Forschung und Wissenschaftsverwaltung sowie in Kernbereichen des Kulturgutschutzes ihre Tätigkeit in der Dienststelle ausüben müssen,
- berufstätige und studierende Alleinerziehende im Sinne des § 21 Abs. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Falls Sie nun zur Gruppe der Berechtigten gehören und Ihr Kind in der Notbetreung anmelden wollen, melden Sie sich bitte zwischen 7.30 und 13.00 Uhr telefonisch im Sekretariat oder schreiben Sie eine Mail an erlenbachschule@schulen-lm-wel.de.
Damit wünschen wir einen guten Start in die Woche
Beate Kallenbach und Diana Zadrus