Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

Schulportal Hessen 

Hier findet ihr u.a. den Vertretungs- und Stundenplan sowie den Schulkalender.

(Hinweis: Es gilt in erster Linie der in der Schule angezeigte Vertretungsplan.)

  

Speiseplan

Hier findet ihr den aktuellen Speiseplan.

Anleitung Schulportal

 

 

 

 

  

Anleitungen MS-Teams

 

 

 

 

 

Anlegen Erstzugang

Schnellstartanleitung

Videoanleitung

 

Aktuelle Termine:

01.05.2025:

Feiertag
(Tag der Arbeit)
 

29.05.2025:

Feiertag
(Christi Himmelfahrt)
 

30.05.2025:

beweglicher Ferientag
 

09.06.2025:

Feiertag
(Pfingstmontag)
 
19.06.2025:
Feiertag
(Fronleichnam)
 

20.06.2025:

beweglicher Ferientag 
 
 
04.07.2025:
Zeugnisausgabe
(Unterrichtsende nach der 3. Stunde)
 

 Jahresterminplan:

 

 

 

 

Termine Berufsberatung:

30.04.2025

Änderung der Maskenpflicht

Veröffentlicht am 24.06.2021

Liebe Eltern,

gestern erreichten uns die neuen Regelungen für Schulen bezüglich der Corona-Pandemie:

Ab morgen, Freitag, den 25. Juni, wird die Maskenpflicht weitgehend ausgesetzt, sofern die Infektionszahl regional unter 50 liegt. Ausgenommen sind einzig die Schulflure und die Klassenzimmer, bis der jeweilige Platz eingenommen worden ist. Somit besteht ab Freitag keine Verpflichtung mehr, während des Unterrichts oder auf dem Schulhof eine Maske zu tragen. Selbstverständlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit, freiwillig eine Mund-Nasen-Bedeckung zu verwenden.

Bestehen bleibt hingegen die Testpflicht. Hier sind weiterhin zwei Tests pro Woche nachzuweisen.

Die Teilnahme am Präsenzunterricht wird weiterhin nur Personen möglich sein, die über den Nachweis eines negativen Testergebnisses – entweder aufgrund eines professionellen Schnelltests oder aufgrund eines Selbsttests in der Schule – verfügen.

Der Test darf in allen Fällen zu Beginn des Schul- oder Veranstaltungstags nicht älter sein als 72 Stunden.

Schülerinnen und Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, sind verpflichtet, dem Unterricht auf Distanz zu folgen.

Je nach Entwicklung der pandemischen Lage vor Ort können die Gesundheitsämter wieder regionale oder schulbezogene Maßnahmen anordnen.

Mit besten Grüßen aus der Schule

Beate Kallenbach und Diana Zadrus

(Schulleitung)