Ab dem 22. Oktober 2020 gilt während des Präsenzunterrichts ab der Jahrgangsstufe 5 im Klassen- und Kursverband die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Diese Pflicht gilt auch in den Schulkantinen, außer beim Sitzen auf dem eigenen Platz am Tisch.
Eine Ausnahme dieser Pflicht besteht nur für Personen, die aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können oder falls die vom Robert-Koch-Institut festgelegten allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln, insbesondere der Abstand von 1,50 Meter zu anderen Personen, dauerhaft eingehalten werden können.
Der Sportunterricht darf ausschließlich kontaktlos und unter Beachtung eines dauerhaften Mindestabstandes von 1,50 Meter zu anderen Personen erfolgen. Bevorzugt sollte er im Freien stattfinden.