Liebe Eltern,
gestern erreichten uns die neuen Regelungen für Schulen bezüglich der Corona-Pandemie:
Ab morgen, Freitag, den 25. Juni, wird die Maskenpflicht weitgehend ausgesetzt, sofern die Infektionszahl regional unter 50 liegt. Ausgenommen sind einzig die Schulflure und die Klassenzimmer, bis der jeweilige Platz eingenommen worden ist. Somit besteht ab Freitag keine Verpflichtung mehr, während des Unterrichts oder auf dem Schulhof eine Maske zu tragen. Selbstverständlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit, freiwillig eine Mund-Nasen-Bedeckung zu verwenden.
Bestehen bleibt hingegen die Testpflicht. Hier sind weiterhin zwei Tests pro Woche nachzuweisen.
Die Teilnahme am Präsenzunterricht wird weiterhin nur Personen möglich sein, die über den Nachweis eines negativen Testergebnisses – entweder aufgrund eines professionellen Schnelltests oder aufgrund eines Selbsttests in der Schule – verfügen.
Der Test darf in allen Fällen zu Beginn des Schul- oder Veranstaltungstags nicht älter sein als 72 Stunden.
Schülerinnen und Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, sind verpflichtet, dem Unterricht auf Distanz zu folgen.
Je nach Entwicklung der pandemischen Lage vor Ort können die Gesundheitsämter wieder regionale oder schulbezogene Maßnahmen anordnen.
Mit besten Grüßen aus der Schule
Beate Kallenbach und Diana Zadrus
(Schulleitung)