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Wichtige Infos zum Schulbesuch nach den Osterferien

Veröffentlicht am 15.04.2021

Liebe Eltern,

den Brief des Hessischen Kultusministers vom 13.04.2021 haben Sie durch die Klassenlehrkräfte erhalten. Er ist dieser Mail noch einmal beigefügt. Diesmal auch leicht verständlich und in Fremdsprachen übersetzt.

Darin haben Sie erfahren, dass die Infektionslage keinen weiteren Öffnungsschritt zulässt und es geplant ist, den Unterricht so fortzuführen, wie er vor den Osterferien bereits lief.

Seit Dienstag liegt die Inzidenz in unserem Landkreis über 200. Ob dies dazu führen kann, dass wir zunächst alle ins Distanzlernen zurückkehren müssen, ist leider noch nicht entschieden. Sollte dies eintreten, infor-mieren wir Sie selbstverständlich sofort.

Was hat sich in den Osterferien verändert?

Anders als ursprünglich durch die Landesregierung geplant, sind die Selbsttests, die vor den Ferien als frei-willig angekündigt wurden, nun verpflichtend. Aus diesem Grund hat sich auch die Einwilligungserklärung verändert.

Das bedeutet:

Geben Sie Ihrem Kind eine vollständig ausgefüllte Einverständniserklärung am ersten Schul-, bzw. Notbetreuungstag nach den Osterferien mit, wenn Sie den Selbsttests zustimmen.

 

--- Download Einwilligungserklärung zur Durchführung von kostenfreien Antigen-Tests ---

 

Wenn Sie dies nicht möchten, haben Sie zwei Alternativen:

  1. Sie gehen mit Ihrem Kind (zweimal wöchentlich) zum Testen in die sogenannten Bürgertest-Zentren gehen. Bitte beachten Sie hierbei, dass eine negative Testbescheinigung in der Schule vorgelegt wer-den muss, die nicht älter als 72 Stunden sein darf. Eine Übersicht dieser Testzentren finden Sie hier: https://www.elz.de/upload/documents/Liste-Schnellteststellen_April.pdf
  2. Sie melden Ihr Kind schriftlich vom Präsenzunterricht in der Schule ab. Ihr Kind wird dann mit Aufgaben versorgt und lernt zuhause. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Lehrkräfte Ihr Kind nicht online unterrichten können. Sie sind in dieser Zeit im Präsenzunterricht eingebunden.

Wichtig für Sie zu wissen ist:

Die Kinder führen die Selbsttests unter Anleitung und Aufsicht einer Lehrkraft durch. Eine aktive Hilfestel-lung durch die Lehrkraft, bzw. eine Testung durch die Lehrkraft wird nicht erfolgen.

Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht als Nachweis nicht aus. Schülerinnen und Schüler, die der Schule keinen Nachweis über ein negatives Testergebnis vorlegen und auch nicht vom Selbsttestangebot in der Schule Gebrauch machen, müssen das Schulgelände verlassen und werden ausschließlich im Distanzun-terricht beschult.
Ein selbst mitgebrachter Schnelltest ist nicht zulässig.

Selbstverständlich werden wir vorab mit den Kindern die Testung besprechen und Ihnen auch erklären, dass ein Test negativ oder positiv sein kann und auch teilweise fehlerhaft ist. Da dies jedem passieren kann, ist es ganz wichtig, dass die Kinder und auch Sie, liebe Eltern, sensibel damit umgehen. Im Falle eines positi-ven Testergebnisses werden Sie direkt informiert. Bitte holen Sie dann Ihr Kind umgehend von der Schule

ab. Ein PCR-Test muss zur Überprüfung des Schnelltests erfolgen. Bis zur Auswertung muss sich Ihr Kind isolieren. Wir sind verpflichtet, positive Schnelltests dem Gesundheitsamt zu melden. Alle weiteren Infor-mationen erhalten Sie dann durch das Gesundheitsamt.

Bitte beachten Sie:

Die Gruppeneinteilung Ihrer Kinder bleibt bestehen. Wir starten in der ersten Woche mit
Gruppe A: montags – mittwochs – freitags, dann geht es weiter in der zweiten Woche mit dienstags und donnerstags usw.

Gruppe B: dienstags – donnerstags, dann montags – mittwochs – freitags.
An den dick gedruckten Tagen werden Tests durchgeführt.

Für Kinder in der Notbetreuung gilt: der erste Test in der Woche findet immer am ersten Besuchstag in der Notbetreuung statt.

Es ist wie immer viel an Informationen.
Sollten Sie Fragen haben, die Sie alleine nicht klären können, dann zögern Sie nicht mit den Klassenlehrkräf-ten in Kontakt zu treten.

Für Rückfragen steht Ihnen auch die Corona-Hotline des Landkreises unter 06431/296-9666 des Staatlichen Schulamtes unter 06471-328 oder das Beratungstelefon der Schulpsychologie unter 06471-328-227 zur Verfügung.


Mit den besten Wünschen aus der Erlenbachschule
Beate Kallenbach und Diana Zadrus
Schulleitung