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Schulportal Hessen 

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(Hinweis: Es gilt in erster Linie der in der Schule angezeigte Vertretungsplan.)

  

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Coronavirus-Einreiseverordnung

Veröffentlicht am 24.10.2021

Die neue Coronavirus-Einreiseverordnung beinhaltet eine generelle Nachweispflicht für Einreisende. Personen ab 12 Jahren müssen grundsätzlich bei Einreise über ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis verfügen.

Folgende bundeseinheitliche Einreisequarantäne gilt:
Wer sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet eingestuften Gebiet aufgehalten hat, muss sich grundsätzlich direkt nach Ankunft nach Hause - oder in eine sonstige Beherbergung am Zielort - begeben und absondern (häusliche Quarantäne). Bei Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet beträgt die Absonderungszeit grundsätzlich zehn Tage.
Die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis (frühestens fünf Tage nach der Einreise) über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter www.einreiseanmeldung.de übermittelt wird. Die Quarantäne endet mit dem Zeitpunkt der Übermittlung.
Wird ein Genesenen- oder Impfnachweis bereits vor Einreise übermittelt, so ist keine Quarantäne erforderlich.

Für Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, endet die Absonderung fünf Tage nach der Einreise automatisch.

Als Hochrisikogebiete gelten derzeit u.a. Ägypten, Brasilien, Bulgarien, Dominica, Teile Frankreichs, Griechenlands, der Niederlande, Portugal und Spaniens; Großbritannien und Nordirland, Kosovo, Nordmazedonien, Indien, Iran, Israel, Marokko, Montenegro, Namibia, Seychellen, Türkei, die USA und Zypern.

Die aktuellen Einstufungen finden Sie hier:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

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Fundsachen

Veröffentlicht am 07.10.2021

Liebe Eltern,

neben dem Haupteingang liegen die Fundstücke der letzten sechs Wochen aus. Gerne können Ihre Kinder dort nach eigenen Kleidungsstücken suchen.

Sie selbst können dort zwischen 8.30 und 9.15 Uhr nachsehen, ob noch Fundstücke von Ihren Kindern dabei sind.

Aufgrund der aktuellen Umbaumaßnahmen müssen auch die Flure in den Ferien leer sein. Bitte erinnern auch Sie Ihre Kinder daran, alles mit nach Hause zu nehmen. Wir haben leider gar keine Lagerfläche in der Schule.

Erinnern möchten wir noch daran, dass nach den Herbstferien an hessischen Schulen wieder zwei Corona-Präventivwochen geplant sind. Das bedeutet, dass in der Schule auch am Sitzplatz wieder Maskenpflicht besteht und die Kinder sich dreimal pro Woche selbst testen. 

Genießen Sie mit Ihrer Familie die Ferien und bleiben Sie gesund!

Mit den besten Grüßen in die Ferien

Beate Kallenbach und Diana Zadrus

(Schulleitung)

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Umweltschutz spielt an der Erlenbachschule eine (musikalische) Rolle

Veröffentlicht am 06.10.2021

Ein „echtes“ Theaterstück mit „echten“ Menschen und dann auch noch „live“? Das durften die Kinder der Erlenbachschule unter Berücksichtigung aller Coronamaßnahmen in zwei Veranstaltungen erleben.

Hella Birker in Ihrer Funktion als Umwelt-, und Verena Nijssen als Klimabeauftragte des Landkreises Limburg-Weilburg machten dies möglich.

Zu Besuch im Elzer Bürgerhause war das Essener Achja!-Umwelttheater mit dem ökologischen Musiktheaterstück „Motte will MEER“. Mit viel Musik und lustigen Dialogen brachten die beiden Schauspieler Maja Rodigast und Robert Heinle Spaß auf die Bühne und ein Nachdenken in die Köpfe der Kinder.

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Pressemitteilung: Hessen hat 18 neue „Musikalische Grundschulen“

Veröffentlicht am 23.09.2021

Kultusminister Lorz überreicht Zertifikate an engagierte Schulen

Hessens „Musikalische Grundschulen“ haben einen besonderen Schwerpunkt: Im Unterschied zu Konzepten, die vor allem auf die Stärkung des Fachs Musik ausgerichtet sind, zielen sie darauf, Musik in den gesamten Schulalltag zu integrieren. Heute hat Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz in Wiesbaden 18 neue Schulen in den Verbund aufgenommen. Bei der Zertifikatsverleihung erklärte er: „Musikalische Förderung kann gar nicht früh genug beginnen, denn sie trägt entscheidend zur Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen bei.“ Den musikalischen Grundschulen gehe es aber gerade nicht darum, die Zahl der Musikstunden im Stundenplan einfach nur zu erhöhen. Das Besondere an ihnen sei, dass sie Musik über alle Fächer verteilt stattfinden ließen. „Musik wird dadurch mehr als nur ein Fach: Sie wird zum Lernprinzip und Impulsgeber für die gesamte Schulentwicklung und stärkt gleichzeitig das soziale Miteinander.“

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Anpassung der Coronavirus-Schutzverordnung

Veröffentlicht am 20.09.2021

Bedingt durch die Neuregelungen im Bundesinfektionsschutzgesetz hat auch die Hessische Landesregierung die bestehende Coronavirus-Schutzverordnung angepasst. Auch das Gesundheitsamt Limburg hat mit einem Schreiben an die Schulen des Landkreises Limburg-Weilburg reagiert und zusätzlich die Regelungen für unsere Schule in Rücksprache mit dem Staatlichen Schulamt präzisiert:

  • In Schulgebäuden (Gänge, Treppenhäuser, etc.) muss weiterhin eine medizinische Maske getragen werden.
  • Für die Kinder der Vorklasse und der Klassenstufen 1-5 besteht keine Verpflichtung mehr, nach Einnahme des Sitzplatzes, im Freien oder beim Schulsport einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes wird jedoch durch das Gesundheitsamt weiterhin empfohlen, da für den Fall eines positiven Antigen-Tests in Klassen oder Kursen zusätzliche Einschränkungen greifen werden.
  • Für die Klassenstufen 6 bis 10 unserer Schule besteht zunächst bis Montag 27.09.2021 weiterhin die Maskenpflicht auch am Sitzplatz.
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