Die neue Coronavirus-Einreiseverordnung beinhaltet eine generelle Nachweispflicht für Einreisende. Personen ab 12 Jahren müssen grundsätzlich bei Einreise über ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis verfügen.
Folgende bundeseinheitliche Einreisequarantäne gilt:
Wer sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet eingestuften Gebiet aufgehalten hat, muss sich grundsätzlich direkt nach Ankunft nach Hause - oder in eine sonstige Beherbergung am Zielort - begeben und absondern (häusliche Quarantäne). Bei Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet beträgt die Absonderungszeit grundsätzlich zehn Tage.
Die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis (frühestens fünf Tage nach der Einreise) über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter www.einreiseanmeldung.de übermittelt wird. Die Quarantäne endet mit dem Zeitpunkt der Übermittlung.
Wird ein Genesenen- oder Impfnachweis bereits vor Einreise übermittelt, so ist keine Quarantäne erforderlich.
Für Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, endet die Absonderung fünf Tage nach der Einreise automatisch.
Als Hochrisikogebiete gelten derzeit u.a. Ägypten, Brasilien, Bulgarien, Dominica, Teile Frankreichs, Griechenlands, der Niederlande, Portugal und Spaniens; Großbritannien und Nordirland, Kosovo, Nordmazedonien, Indien, Iran, Israel, Marokko, Montenegro, Namibia, Seychellen, Türkei, die USA und Zypern.
Die aktuellen Einstufungen finden Sie hier:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html